Ressourcenknappheit gefährdet die Reinigungskraft der Kläranlage
Bürgerinnen und Bürger sind zur Mithilfe aufgerufen
Zur Reduzierung des Phosphatgehaltes im Abwasser benötigt die städtische Kläranlage ein chemisches Mittel, welches die im Abwasser gelösten Phosphationen ausflocken lässt. Bei dieser Chemikalie bestehen derzeit massive Lieferschwierigkeiten.
Bereits 2018 beschloss der Stadtrat ein Einleitungsverbot für „Abwasser, welches organische Phosphorverbindungen bzw. Phosphonate, insbesondere aus Reinigungsmitteln, enthält, ausgenommen in haushaltsüblichen Kleinmengen“. Dieser Passus wurde in die Vollzugshinweise zur Abwassersatzung aufgenommen und ist hier einsehbar. Da bei einer Überschreitung des Bescheidgrenzwertes „Phosphor, gesamt“ von 2 mg/l im gereinigten Abwasser die Gefahr einer erhöhten Abwasserabgabe besteht, andererseits natürlich die Saalach als Vorfluter der Kläranlage über Gebühr belasten werden würde, werden alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Betriebe um Mithilfe gebeten.
Bitte denken Sie beim Einkauf daran, auf phosphat- bzw. phosphonathaltige Reinigungsmittel zu verzichten. Kontrollieren Sie die Inhaltsangaben auf den Namen Phosphor. Es gibt ausreichend Alternativen zu diesem Reinigungswirkstoff.
Bei welchen Reinigungsmitteln muss man besonders achtgeben? Verdächtig sind Maschinengeschirrspülmittel, Waschmittel, Bleichmittel, Grundreiniger, Entkalkungsmittel. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Generell lohnt sich ein Blick auf die angegebenen Inhaltsstoffe. Verwenden Sie generell die Reinigungsmittel nur in der empfohlenen Konzentration. Eine Überdosierung erzielt meist keine bessere Reinigungsleistung. Dies schont den Geldbeutel und die Umwelt! An die gewerblichen Betriebe ergeht die Bitte, die eingesetzten Reinigungsmittel zu überprüfen und auf phosphatfreie Reinigungsmittel umzustellen. Bitte überprüfen Sie auch die Reinigungsmittel der von Ihnen beauftragten Reinigungsbetriebe.
