Einwohnermeldeamt
Viele Dienste des Rathauses können Sie rund um die Uhr online, also zuhause an Ihrem Computer durchführen. In unserem Rathaus Service-Portal finden Sie den Online-Dienst, den Sie suchen.
Umzug
Bei einem Umzug haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie im bayerischen Behördenwegweiser zum Thema Umzug.
Umzüge können Sie über das Service-Portal online melden