Radfahren in der Fußgängerzone und auf Gehwegen / Gehsteigen
"Wer sein Rad liebt, der schiebt"
Manch ein Fußgänger würde sich im Sinne dieses Sprichworts mehr Liebe des Radfahrers zu seinem Vehikel wünschen. Denn vielfach kommt es zu unliebsamen Begegnungen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Doch wäre es so einfach, hielte sich jeder an die in § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankerte Grundregel des Miteinanders: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (Absatz 1). Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (Absatz 2)." In diesen beiden Sätzen wird in aller Kürze die komplexe Verkehrsbeziehung geregelt.
Das Radfahren bietet grundsätzlich eine sehr positive Alternative zum ohnehin überlasteten innerstädtischen Kraftfahrverkehr und ist daher ausdrücklich zu befürworten. Die Stadt Bad Reichenhall hat so (lediglich) einen Teil der Fußgängerzone beginnend vom Rathausplatz über die Poststraße, den Adolf-Bühler-Weg, die Kurstraße und die Salzburger Straße (vom Café Spieldiener bis zur LVA-Klinik) auch für das Radfahren freigegeben. Diese Freigabe stellt aber keinen Freibrief für eine uneingeschränkte Benutzung durch Radler dar. Vielmehr gilt nach der StVO über die vorgenannte Grundregel hinaus:
- Radfahrer müssen grundsätzlich hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
- Sie dürfen nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug, das Fahrrad, ständig beherrschen. Im freigegebenen Fußgängerbereich darf dabei nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- In der Fußgängerzone dürfen Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden, dies gilt insbesondere für Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer, darunter fallen auch Radfahrer, warten.
Würde jeder mehr Verständnis, Rücksicht und guten Willen für den jeweils anderen Verkehrsteilnehmer aufbringen, bedürfte es keiner derartigen gesetzlichen Regelungen. Leider besitzt nicht jedermann diese Einsicht, so werfen immer wieder einige "Ausreißer" ein schlechtes Bild auf deren gesamte "Innung". Laufende Kontrollen belegen dies. Die Fußgängerzone ist schließlich auch eine urbane Stätte der Begegnung für jedermann, aber keine der unliebsamen oder gar schmerzhaften Art.