Georisiken
Steinschlag, Felsstürze, Rutschungen und Erdfälle sind die natürliche Folge von Verwitterungsvorgängen von Gesteinen. Häufig verursachen sie Schäden an Gebäuden und Infrastruktur, es kommen aber auch Personenschäden vor. Es ist wichtig, die Gefahrenbereiche zu kennen, um sie meiden zu können oder nötigenfalls die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Eigenvorsorge bei Geogefahren - Merkblatt für Grundstückseigentümer
In dem vom Bayerischen Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellten Merkbatt werden kurze Informationen zur Eigenvorsorge bei Georisiken, vor allem für Hauseigentümer, gegeben. In vielen Fällen kann eine Gefährdung mit geringem Aufwand vermindert werden. In Zweifelsfällen und bei größeren Problemen muss allerdings an den Spezialisten verwiesen werden.
Geologiedatengesetz
Das Geologiedatengesetz verpflichtet private und öffentliche Bauherren, planende und ausführende Firmen und Behörden geologische Untersuchungen wie beispielsweise Bohrungen, geophysikalische Messungen, Grundwasserprobeentnahmen, Baugrunduntersuchungen oder Kartierungen 14 Tage vor der Durchführung beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) anzuzeigen.
Auf der Internetseite stellt das LfU eine digitale Bohranzeige und ein Anzeigeformular zur Verfügung.
Anzeige geologischer Untersuchungen nach Geologiedatengesetz
Bitte beachten Sie, dass für Bohrungen im Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Zuständig ist das Landratsamt Berchtesgadener Land. Weitere Informationen unter:
Bohranzeigen und Erdaufschlüsse