Baumschutzverordnung
Bäume und Sträucher prägen eine Stadt, wobei vor allem große Bäume aufgrund ihres ökologischen Nutzens und ihres Einflusses auf das Stadtklima wesentlich zu einem lebenswerten Umfeld beitragen. So produziert ein Baum pro Stunde 1.200 Liter lebensnotwendigen Sauerstoff und deckt damit den Bedarf von etwa sechs Menschen. In derselben Zeit verbraucht er ca. 2,4 Kilogramm Kohlendioxid und filtert etwa 7.000 Kilogramm Staub. Um die Leistung eines Altbaumes zu ersetzen, müssten, je nach Baumart, ca. 200 Jungbäume gepflanzt werden. Deshalb sind größere Bäume besonders wichtig für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere für das Stadtklima und die Reinigung der Luft. Zudem prägen und verschönern Bäume das Stadtbild und bieten heimischen Vögeln und Insekten Nistmöglichkeiten und Nahrung.
Deshalb ist es unsere Aufgabe, zur Sicherung des Gemeinwohls den Baumbestand so weit wie möglich zu erhalten. Um einen sorgsamen Umgang mit naturschutzrechtlich bedeutsamen, innerörtlichen Bäumen und Sträuchern sicherzustellen, wurde in Bad Reichenhall bereits im Jahr 1977 eine Baumschutzverordnung erlassen. Dabei kommt insbesondere auch den Grundstückseigentümern große Verantwortung für das Gemeinwohl zu.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2019 wurde die überarbeitete und neu gefasste Baumschutzverordnung der Stadt Bad Reichenhall erlassen und anschließend öffentlich im Amtsblatt am 10.03.2020 unter ABL. Nr. 11 bekannt gemacht.
Zur Fällung eines geschützten Baumes ist bei der Stadt Bad Reichenhall ein schriftlicher Antrag einzureichen. Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Die Auslegung der Baumschutzverordnung ist von besonderer Bedeutung, wenn es gilt, so genannte „Pflanzsünden" (z. B. falsche Baumarten auf Tiefgaragen, zu dicht gepflanzte Bäume an Fassaden oder Wurzeleingriffe in Kanalisationen bzw. Gebäudefundamente u. Ä. ) der letzten Jahrzehnte zu korrigieren. Entsprechend den Grundstücks- bzw. Platzverhältnissen werden Ersatzpflanzungen gefordert. Ist diese nicht möglich, kann die Stadt Bad Reichenhall eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen. Diese Gelder werden zweckgebunden dem sog. ÖKO-Konto der Stadt Bad Reichenhall gutgeschrieben und ausschließlich zur Pflanzung von Bäumen auf städtischem Grund verwendet.
Nachbarschaftsrecht
Grundsätzliche nachbarschaftsrechtliche Belange sind nicht Bestandteil der örtlichen Baumschutzverordnung. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine sehr informative Broschüre zum Nachbarschaftsrecht mit dem Titel "Rund um die Gartengrenze":
Download Broschüre "Rund um die Gartengrenze"
Baumarbeiten im Bad Reichenhaller Stadtgebiet
Um für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich Transparenz zu schaffen, informiert die Stadt Bad Reichenhall gemeinsam mit den übrigen zuständigen Behörden und Ämtern unter dem Link Stadtgrün ausführlich über abgeschlossene und geplante Baumarbeiten, Baumpflegemaßnahmen und Baumpflanzungen im Bad Reichenhaller Stadtgebiet im laufenden Jahr.