Sauberkeit der Umwelt und auch der Gesundheit zuliebe
Leider sind immer wieder Müllablagerungen nicht nur an Wertstoffcontainerstandorten, sondern auch andernorts im Stadtgebiet festzustellen. Das bedeutet, dass auf die Stadt Bad Reichenhall und so letztlich auf die Bürgerinnen und Bürger erhebliche Reinigungs- und Entsorgungskosten zukommen. Ein solches Ablegen von Hausmüll oder Sperrmüll (Möbel, Einrichtungsgegenstände etc.), Gefahrstoffen (Lösungsmittel, befüllte Batterien, Chemikalien etc.), Elektroschrott, Alteisen, Reifen sowie anderen Gegenständen, aber auch Gartenabfälle ist ausdrücklich verboten und als Umweltdelikt unter Strafe gestellt.
Müll ist sortenrein zu trennen und vorschriftsgemäß zu entsorgen. Altkleider gehören in den Altkleidercontainer, Flaschen in die zahlreichen Flaschencontainer. Sollte trotz regelmäßiger Leerung ein Flaschen- oder Altkleidercontainer voll sein, wird darum gebeten, den nächsten Container oder den Wertstoffhof aufzusuchen und keine Glasflaschen oder Altkleider neben den Containern abzulagern.
Derartige verbotene „wilde“ Müllablagerungen führen ferner dazu, dass ungebetene Gäste wie beispielsweise Ratten und Mäuse angelockt werden. Eine solche unbeabsichtigte Nahrungsquelle stellt auch der Inhalt von Mülltonnen und Gelben Säcken dar. Derartige Behältnisse sollten erst kurz vorher zur Abholung durch den jeweiligen Entsorger auf der Straße bereitgestellt werden. Um den eigenen privaten Bereich vor Schädlingsbefall zu schützen, sollte auch dort auf eine ordnungsgemäße Lagerung geachtet werden. Der ungewollte Befall insbesondere mit Ratten und Mäusen und die damit verbundene Gefahr der Übertragung verschiedenster Krankheiten und Parasiten auf Mensch und Tier findet sich auch bei etwaigen freizugänglichen Futterstellen für Tiere wieder. Nicht zuletzt aus diesem Grund gilt in Bad Reichenhall ein Taubenfütterungsverbot.
Die Stadt Bad Reichenhall bittet daher verstärkt auf eine ordnungsgemäße Lagerung sowie Entsorgung von Müll und Wertstoffen zu achten und die Umwelt nicht nur dem Stadtbild, sondern auch der Gesundheit zuliebe sauber zu halten.

„Wilde“ Müllablagerungen sind nicht nur verboten und als Umweltdelikt unter Strafe gestellt, sondern schaden auch der Gesundheit.
