Oberbürgermeister Dr. Herbert Lackner ordnet Tonnagebeschränkung an
Oberbürgermeister Dr. Herbert Lackner hat auf der gesamten Staatsstraße 2101 eine Tonnagebeschränkung für Lkw ab 7,5 Tonnen für den Transitverkehr angeordnet. Das Stadtoberhaupt bittet darin das Staatliche Bauamt Traunstein, die Anordnung zu vollziehen. Die Verkehrszeichen 253 StVO (Lkw) mit Zusatzzeichen 1053-33 StVO (7,5 t) und Zusatzzeichen „Im Transitverkehr“ sollen dabei auf dem Stadtgebiet an folgenden drei Standorten aufgestellt werden: B 20/21 Höhe Aufschleifer Kretabrücke in Richtung Karlstein, B 20 Kreisverkehr Bad Reichenhall in Fahrtrichtung Karlstein sowie B 305 Gabelung am Weinkaser in Richtung Karlstein.
Ulrich Scheuerl von der Verkehrsinitiative Karlstein begrüßt die Entscheidung des Oberbürgermeisters sehr: „Das ist ein wichtiger Schritt für die Tonnagebeschränkung auf der Thumseestrecke. Wenn die St2101 vom Lkw-Verkehr entlastet werden kann, ist das für die unmittelbaren Anwohner in Karlstein eine wirkliche Erleichterung. Wir freuen uns aber auch, den Thumsee als Badesee und das Landschaftsschutzgebiet vor dem Lkw-Verkehr bewahren zu können. Wir gehen davon aus, dass die Regierung die Argumentation der Stadt angemessen würdigt und der Stadt Bad Reichenhall nichts entgegenstellt, dieses für den Kurort so wichtige Thumseegebiet zu schützen“, zeigt sich Scheuerl zuversichtlich. Oberbürgermeister Dr. Lackner begründet seine Anordnung zum jetzigen Zeitpunkt so: „Mit der Regierung war ausdrücklich vereinbart, die neusten Lkw-Zahlen über den Thumsee bis Januar abzuwarten. Die deutliche Erhöhung der Zahlen zeigt, dass die Zeit jetzt reif ist zu handeln.“

Oberbürgermeister Dr. Herbert Lackner unterzeichnet im Beisein von Ulrich Scheuerl von der Verkehrsinitiative Karlstein (rechts) die Anordnung zur Tonnagebeschränkung.