
Aktuelle Informationen und Maßnahmen in der Corona-Krise
Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
Das Tragen von Mund-Nasenschutz ist in Bayern seit Montag, den 27. April 2020, in allen Läden und dem öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Dies kann per Alltagsmaske oder auch nur mit einem Schal oder Halstuch erfolgen. Die Maskenpflicht in Bayern gilt für Kinder ab sieben Jahren.
Stadtverwaltung im Notbetrieb
Um die Gesundheit von Besuchern und Mitarbeitenden zu schützen und um den Dienstbetrieb so lange wie möglich aufrechterhalten zu können, wurde beschlossen, die gesamte Stadtverwaltung übergangsweise auf einen Notbetrieb herunterzufahren und das Serviceangebot auf ein Minimum zu reduzieren. Die Stadtverwaltung bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, nur noch in dringenden Fällen den Dienst der Stadtverwaltung in Anspruch zu nehmen. Im Zweifel können sich die Betroffenen telefonisch oder per E-Mail melden, um zu klären, ob das Anliegen zwingend bearbeitet werden muss oder zeitlich geschoben werden kann.
Der Wochenmarkt findet wie gewohnt freitags als Beitrag zur Sicherung der Grundversorgung statt. Die Städtische Musikschule, die Städtische Galerie im Alten Feuerhaus und das ReichenhallMuseum haben wieder geöffnet.
Stadtrat fällt wichtige Entscheidungen im Zuge der Corona-Krise
In einer nichtöffentlichen Sondersitzung am Donnerstag, den 26. März 2020, hat der Stadtrat wichtige Entscheidungen bzgl. der Corona-Krise gefällt.
Es wurde einstimmig beschlossen, dass für die Zeit der Schließung gastronomischer Betriebe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von den betroffenen Betrieben keine Sondernutzungsgebühren für Gastgärten erhoben werden. Die Erhebung anderer Sondernutzungsgebühren, beispielsweise für Waren-/Werbeständer, wird aufrechterhalten.
Zugestimmt hat der Stadtrat folgender Vorgehensweise:
- Anträge auf Anpassungen der Gewerbesteuervorauszahlungen sind grundsätzlich bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen. Bis zu einer Entscheidung der Finanzämter sollen Vorauszahlungsbeträge zinslos gestundet werden.
- Anpassungen der Vorauszahlungen für den Fremdenverkehrsbeitrag für das Veranlagungsjahr 2020 sind grundsätzlich zu gewähren, sofern entsprechende Rückgänge bei Gewinn bzw. Umsatz plausibel erklärt werden.
- Festgesetzte Steuer- und Beitragsansprüche sollen auf Antrag zinslos zunächst für drei Monate gestundet werden, sofern der Steuer- bzw. Beitragspflichtige erklärt, dass eine Begleichung aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich ist.
- Bei unmittelbarer Betroffenheit soll auf Vollstreckungsmaßnahmen und die gesetzlich anfallenden Säumniszuschläge bis Jahresende 2020 verzichtet werden.
Der Oberbürgermeister erhielt zudem die Befugnis, die Stundung und Aussetzung der Vollziehung von Steuern, Beiträgen, Gebühren und sonstigen Forderungen in unbegrenzter Höhe zu gewähren.
Informationen für Unternehmer in der Corona-Krise
Das Corona-Virus belastet zunehmend die Unternehmen im Berchtesgadener Land. Als Ansprechpartnerin für Fragen der Unterstützung steht die Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (BGLW) zur Verfügung:
Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH
Informationen und Schutzmaßnahmen zum Coronavirus
Die Bayerische Staatsregierung informiert Sie zum neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 und klärt Sie über Schutzmaßnahmen auf.
Zudem informiert das bayerische Gesundheitsministerium:
Informationen zum Corona-Virus
Informationen zu Hygienebestimmungen
Informationen auf die allgemein für Infektionskrankheiten geltenden Hygienebestimmungen können über den folgenden Link des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgerufen werden:
Informationen des Landratsamtes Berchtesgadener Land
Landratsamt Berchtesgadener Land
Veröffentlichungen zur Corona-Pandemie im Bayerischen Ministerialblatt