EU-Schwerbehindertenparkausweis
Voraussetzungen
- Anspruch nur bei vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit den Eintragungen "aG" oder "Bl", Amelie oder Phokomelie
- Grad der Behinderung (in Prozenten) ist unerheblich
- Hauptwohnsitz in Bad Reichenhall
Unterlagen
Schwerbehindertenausweis
Lichtbild
Kosten
5,00 € an Auslagen
Parkausweis für den erweiterten Personenkreis (BAYERN-Regelung)
Geänderte Voraussetzungen
Seit Februar 2019 fallen unter den erweiterten Personenkreis nur noch Personen mit einem Grad der Behinderung von min. 60 % aufgrund von Erkrankungen an Morbus Crohn oder Colitius ulcerosa oder einem Grad der Behinderung von mind. 70 % bei einem künstlichen Darmausgang und gleichzeitiger künstlicher Harnableitung. Schwerbehinderten Personen mit den Eintragungen „G“ und „B“ und mind. 80 % Grad der Behinderung allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder Eintragungen „G“ und „B“ und 70 % Grad der Behinderung allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig min. 50 % für die Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane wird das zuständige Zentrum Bayern für Familie und Soziales allen davon betroffenen Personen einen neuen, mit dem Merkzeichen „aG“ ausgestellten Schwerbehindertenausweis zukommen lassen. Mit positivem Bescheid des Zentrums Bayern für Familie und Soziales können Sie dann bei uns wiederum den EU-Parkausweis (s.o.) beantragen.
Hinweis
Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.
Ausnahmegenehmigung für Dialysepatienten
Da Bad Reichenhall ein Dialysestandort ist, können Patienten für die Dauer der Dialysebehandlung Ausnahmegenehmigungen entweder als Selbstfahrer zum Parken in der Nähe der Einrichtung oder zum Anfahren der Einrichtung in der Fußgängerzone beantragen.
Benötigte Unterlagen
Betätigung der Einrichtung
Angabe der Dauer (z.B. Urlaubsdialyse oder ganzjährig)
Ausnahmegenehmigung für Physiobehandlung in der Fußgängerzone
Zum Befahren der Fußgängerzone, auch außerhalb der Zeiten, können für stark eingeschränkte Personen, welche von Angehörigen befördert werden müssen, Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Bestätigung der Einrichtung mit Angabe des Terminplans
Fahrzeugkennzeichen