Bewohnerparkausweis
Im Innenstadtgebiet, in denen der Parkdruck stark erhöht ist, sind Bewohnerparkzonen errichtet worden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in einem der Bewohnerparkzonen.
- Der Antragsteller muss grundsätzlich Halter des Fahrzeuges sein.
- Falls der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist, aber das Fahrzeug zum alleinigen Gebrauch überlassen wurde, ist eine schriftliche Bestätigung des Halters und eine Kopie des Kfz-Scheins notwendig.
- Es darf kein Stellplatz für die Wohnung bestehen, hierfür ist der Mietvertrag einzureichen, ebenso hat der Vermieter oder die Hausverwaltung dies am Antrag zu bestätigen.