Befahren von Fußgänger- / Sperrzonen
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Befahren der Fußgängerzone
Die Fußgängerzone ist grundsätzlich für den Verkehr gesperrt. Zu den Lieferzeiten (6 bis 11 Uhr und 17 bis 20 Uhr) ist das Befahren zum Be- und Entladen mit einem Pkw (3,5 t) erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten kann nur in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.