Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Für einen vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass (zum Beispiel Jubiläumsfeier, Stadtteilfest, Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) benötigt.
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
- Fragebogen zur sicherheits- und jugendschutzrechtlichen Beurteilung (Anlage 4)
- Getränkepreisliste
- Je nach Art und Größe der Veranstaltung können weitere Unterlagen benötigt werden (siehe auch bei „Veranstaltungen“
Frist
Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (3 Wochen vorher) schriftlich beim Ordnungsamt zu stellen.
Für bestimmte Veranstaltungstypen können darüber hinaus Sonderregelungen gelten. Als Beispiele zu nennen wären hier insbesondere Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern (z.B. Open-Air-Konzerte), Lotterien/Tombolen, Marktfestsetzungen, baurechtliche Genehmigungen nach der Versammlungsstättenverordnung, das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sowie - in der Praxis besonders bedeutsam - rad- oder motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden. Diese Veranstaltungen sind gesondert bei der Stadt zu beantragen und können eine Antragsfrist von bis zu 3 Monaten voraussetzen (siehe „Veranstaltungen“)
Kosten
30 € bis 2.000 €
Formulare
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes373 KB
Fragebogen zur sicherheits- und jugendschutzrechtlichen Beurteilung37 KB
Weitere Formulare siehe auch unter Ordnungsamt - Veranstaltungswesen