Veranstaltungen
Jährlich findet eine Vielzahl von öffentlichen Festen und Veranstaltungen statt, die regelmäßig einer Erlaubnis / Gestattung bedürfen. Die Stadt Bad Reichenhall hat deshalb für Veranstaltungen einen kombinierten Antrag erstellt, der zugleich als Vergnügungsanzeige, als Antrag auf Gestattung eines Gaststättenbetriebes sowie als Antrag auf Sondernutzungserlaubnis verwendet werden kann. Um eine ausreichende Koordinierung bzw. eine gesicherte Beurteilung der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist es auch im Sinne des Veranstalters erforderlich, dass der Antrag frühzeitig eingereicht wird, weshalb wir auf Folgendes hinweisen möchten:
- Veranstaltungsanträge müssen grundsätzlich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Bad Reichenhall eingegangen sein. Für bestimmte Veranstaltungstypen können darüber hinaus Sonderregelungen gelten. Als Beispiele zu nennen wären hier insbesondere Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern (z.B. Open-Air-Konzerte), Lotterien / Tombolen, Marktfestsetzungen, baurechtliche Genehmigungen nach der Versammlungsstättenverordnung, das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sowie - in der Praxis besonders bedeutsam - rad- oder motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden. Diese Veranstaltungen sind gesondert bei der Stadt zu beantragen und können eine Antragsfrist von bis zu 3 Monaten voraussetzen.
- Anträge, die nicht komplett ausgefüllt oder mit fehlenden Unterlagen (z.B. fehlender Fragebogen oder Getränkepreisliste etc.) eingereicht wurden, können einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge haben. In diesen Fällen kann neben eines Zurückweisens des Antrages auch eine erhöhte Verwaltungsgebühr für die Gestattung / Erlaubnis festgesetzt werden.
- Je nach Art und Umfang der Veranstaltung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: