Ausgabe von Kaliumiodid-Tabletten an die Bevölkerung
Aufruf zur Aufsuchung der Ausgabestellen
Aufgrund eines nuklearen Vorfalls / Reaktorunfalls gibt die Stadt Bad Reichenhall nach Aufforderung durch das Landratsamt Berchtesgadener Land als Katastrophenschutzbehörde vorsorglich Kaliumiodid-Tabletten an alle Bad Reichenhaller Bürgerinnen und Bürger im Alter von 0 bis 45 Jahren aus, um den Körper vor strahlungsbedingtem Schilddrüsenkrebs zu schützen. Durch deren Einnahme soll die Schilddrüse so mit Jod gesättigt werden, dass sie kein radioaktives Jod mehr aufnimmt.
Bitte beachten Sie : Für Bürger ab 46 Jahren ist die Einnahme grundsätzlich nicht vorgesehen, da bei ihnen das Gesundheitsrisiko für schwere Schilddrüsenerkrankungen in Folge der Tabletteneinnahme höher ist, als das Erkrankungsrisiko durch die Aufnahme von radioaktivem Jod!
Wo erfolgt die Ausgabe?
Die Ausgabe der Tabletten durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung erfolgt an verschiedenen Ausgabestellen in Bad Reichenhall, einschließlich der Ortsteile Marzoll und Karlstein. Ausgabestellen sind die Grundschule Heilingbrunnerstraße, Grundschule Marzoll, Grundschule Karlstein, Mehrzweckhalle Münchner Allee, das Königliche Kurhaus und der Städtische Kindergarten Leitererweg.
Jeder Bürger ist aufgrund seines Wohnortes einer Ausgabestelle zugeordnet. Die Zuordnung ist orientiert an der Einteilung der Bürger in die entsprechenden Wahllokale der letzten Wahl (Bundestagswahl). Es kann sich also zumeist an das zuletzt besuchte Wahllokal gewendet werden. Die Zuordnung kann zudem in einer alphabetischen Liste anhand der eigenen Straße eingesehen werden. Die Vorlage eines Personalausweises ist zwingend notwendig.
Hier geht es zur Liste der Aufgabestellen für Kaliumiodid-Tabletten
Was sind Kaliumiodid-Tabletten?
Kaliumiodid-Tabletten sind ein spezielles Arzneimittel zur Einnahme bei Strahlenunfällen mit Freisetzung von radioaktivem Jod. Die Jodtabletten hindern in der empfohlenen Dosierung und bei Einnahme zum empfohlenen Zeitpunkt die Schilddrüse daran, radioaktives Jod aufzunehmen und blockieren damit dessen Speicherung (sogenannte Jodblockade). Ziel der Jodblockade ist in erster Linie die Verhinderung von durch Strahlung verursachtem Schilddrüsenkrebs bei Ungeborenen, Kindern und Jugendlichen. Besonders geschützt werden müssen dabei auch Schwangere und Stillende, um über die Mutter das Ungeborene bzw. die Säuglinge zu schützen.
Bei Patienten, deren Schilddrüse durch Operation vollständig entfernt wurde, ist die Jodblockade nicht erforderlich. Dies betrifft nicht Patienten nach teilweiser Entfernung der Schilddrüse.
Wann erfolgt die Einnahme der Jodtabletten?
Die Einnahme sollte idealerweise kurz bevor radioaktives Jod aufgenommen wird oder so schnell wie möglich nach der Strahlenbelastung erfolgen. Die zeitliche Grenze der Einnahme liegt bei 24 Stunden vor oder nach dem ersten Kontakt mit radioaktivem Jod. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Einnahme wirkungslos.
Kaliumiodid-Tabletten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die zuständigen Behörden eingenommen werden. Die Schutzwirkung für die Schilddrüse kann unzureichend sein, wenn die Tabletten zu früh oder zu spät eingenommen werden. Außerdem sind die Risiken und Nebenwirkungen zu beachten.
Die zuständigen Behörden haben Jodtabletten in ausreichender Menge bevorratet und so gelagert, dass sie im Notfall unverzüglich an die Personen, für die eine Jodblockade vorgesehen sind, ausgegeben werden können. Die Ausgabe der Jodtabletten ist eine Vorsorgemaßnahme und bedeutet nicht, dass die Tabletten sofort eingenommen werden sollen! Wenn die Einnahme tatsächlich erforderlich ist, wird die betroffene Bevölkerung durch die zuständige Behörde dazu ausdrücklich, z. B. durch Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsage, aufgefordert.
Achten Sie daher auf behördliche Lautsprecherdurchsagen, Nachrichten und Meldungen regionaler Rundfunk- und Fernsehsender sowie auf amtliche Warnungen über mobile Endgeräte mittels App oder im Internet.
Folgen Sie in Ihrem eigenen Interesse den Mitteilungen, Empfehlungen und Aufforderungen der zuständigen Behörde, die alle notwendigen Informationen über die radiologische Lage hat, diese beurteilen kann und geeignete Schutzmaßnahmen durchführt.