Geburtsbeurkundungen
Die Geburt wird beim Standesamt Bad Reichenhall beurkundet, wenn Ihr Kind im Standesamtsbezirk Bad Reichenhall geboren ist.
Bei Hausgeburten ist die Anzeige innerhalb einer Woche von einem Elternteil des Kindes persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt durchzuführen.
Bei Geburt Ihres Kindes in der Kreisklinik Bad Reichenhall muss die Geburtsanzeige im Krankenhaus vom allein sorgeberechtigten Elternteil bzw. von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Die Geburt wird anschließend von der Klinikverwaltung dem Standesamt Bad Reichenhall gemeldet.
Die Urkunden können einige Tage später beim Standesamt – nach vorherigem Anruf – abgeholt werden.