Baugenehmigung
Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist bemüht, Baugenehmigungsverfahren so schnell wie möglich durchzuführen. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass uns die Unterlagen für die Bauanträge möglichst vollständig vorgelegt werden.
Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist.
Welche Unterlagen werden benötigt? Wo ist der Bauantrag einzureichen?
Wichtiger Hinweis: Wesentliche Voraussetzung für ein schnelles Baugenehmigungsverfahren ist, dass uns die Bauanträge möglichst vollständig vorgelegt werden.
Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Diese finden Sie z. B. auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter Bauantragsformulare. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Bad Reichenhall mindestens dreifach einzureichen.
Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall
- Lageplan
- Bauzeichnungen (Ansichten, Schnitte, Grundrisse, Außenanlagenpläne)
- Baubeschreibung
- Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung vorzulegen
- Baumbestandserklärung
- Stellplatznachweis
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen wie Abstandsflächenübernahmeerklärung, Abweichungsanträge, Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Bauvorhaben), Freiflächengestaltungsplan (im planungsrechtlichen Außenbereich) erforderlich sein.
Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und dem Bauherrn unterzeichnet sein. Wer Entwurfsverfasser ist, können Sie in dem Informationsblatt zur Bauvorlageberechtigung nachlesen.
Müssen die Nachbarn beteiligt werden?
Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie den Eigentümern der benachbarten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben diese nicht, hat dies keine Auswirkung auf die Erteilung der Baugenehmigung. Welche Rechte den Nachbarn in diesem Fall zustehen, erfahren Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.
Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Für Fragen zu genehmigungsfreien Bauvorhaben stehen nebenstehende Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Alles rund um das Thema Planen, Bauen und Baugenehmigung finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: https://www.stmb.bayern.de/
Gesetzliche Grundlagen:
Formulare und Merkblätter: