Personalausweis
Erstmalig sollte der Personalausweis etwa zwei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahrs beantragt werden, danach etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf des bisherigen Personalausweises.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Da Ausweise und Pässe von der Bundesdruckerei in Berlin bearbeitet werden, kann es hier zu längeren (aber auch kürzeren) Wartezeiten kommen, auf die das städtische Meldeamt keinen Einfluss hat.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für Antragstellende unter 24 Jahren 22,80 Euro, ab 24 Jahren 37 Euro.
Gültigkeit
Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre. Danach beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich. Nach Ablauf ist eine Neubeantragung nötig.
Persönliches Erscheinen
Wer einen Pass beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen wollen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Auf Wunsch erhalten Sie bei der Beantragung den Vordruck einer Vollmacht, damit eine von ihnen ausgesuchte Person das fertige Dokument abholen kann. Bitte beachten Sie, dass spätestens hier der alte Ausweis abgegeben oder entwertet werden muss.