Sondernutzungserlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis erlaubt die Nutzung städtischen Grundes über den Gemeingebrauch hinaus. Dies wird vor allem für die Errichtung von Gastgärten, Aufstellung von Containern, Baustelleneinrichtungen oder Werbeanlagen, welche mehr als 10 cm in den öffentlichen Verkehrsgrund ragen, notwendig.