Mobile (vorübergehende) Halteverbote
Mobile Halteverbote können für private Umzüge, Filmaufnahmen, Schwertransporte etc. beantragt werden.
Hinweis
Die Halteverbote werden kostenpflichtig vom städtischen Bauhof aufgestellt. Die Halteverbote entfalten ihre rechtliche Wirkung erst mit Ablauf von 96 Stunden. Die Halteverbote sind mind. 10 Tage im Voraus zu beantragen.