Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen für Lkw über 7,5 t (§ 30 Abs. 3 StVO).
Diese Genehmigung kann nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden.
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Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen für Lkw über 7,5 t (§ 30 Abs. 3 StVO).
Diese Genehmigung kann nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden.
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