Straßenmusik / Betteln
Für das Musizieren in der Fußgängerzone benötigen Sie eine Genehmigung. Die Genehmigung kann für maximal 2 nicht aufeinander folgende Tage je Woche erteilt werden. An Sonn- und Feiertagen wird keine Genehmigung erteilt. Die Gebühr je Genehmigung beträgt 5,- €.
Es empfiehlt sich, Termine vorab zu reservieren, da die zugelassene Zahl an Musikanten je Tag streng begrenzt ist.