Lotterie / Ausspielung
Wer öffentlich eine Tombola veranstalten will, benötigt dafür eine Genehmigung. Bei einer Tombola werden Gewinnchancen auf Preise gegen Entgelt (Los) verkauft. Eine Genehmigung wird nur gemeinnützig anerkannten Vereinen, Stiftungen oder sonstigen gemeinnützigen oder mildtätigen Einrichtungen erteilt.
Zu beachten
- Ab dem 1. Januar 2018 gelten die neuen Bestimmungen der Regierung von Oberbayern:
Ausspielungen mit einem Spielkapital bis zu 40.000 Euro sowie Lotterien sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts anzuzeigen.
Aus praktischen Gründen sollte die Anzeige der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin vorliegen. - Bei einem Spielkapital von mehr als 40.000 Euro sind Lotterien und Ausspielungen bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München anzuzeigen.
Frist
Die Anmeldung soll mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.
Formular
Merkblatt Ausspielung Tombola339 KB
Spielplan Ausspielung / Tombola - Antrag524 KB
Lotterie / Tombola / Ausspielung, Tombola - Abrechnung389 KB
Kosten
Die Gebühr beträgt ein Tausendstel des eingesetzten Spielkapitals.
Mindestgebühr: 30 €