Gefährliche wildlebende Tiere
Gefährlich sind Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagung oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann.
Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden (z.B. Löwen, Tiger, Bären etc., aber auch Würge- und Giftschlangen, Giftspinnen, Skorpione oder andere Gifttiere).
Das Halten solcher Tiere ist in Bayern grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse und mit Genehmigung der Wohnsitzgemeinde zulässig. Den sogenannten Antrag auf Gefahrtierhaltung sollten Sie stellen, bevor Sie sich ein entsprechendes Tier anschaffen und es halten.
Voraussetzungen
Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen in sachlicher und persönlicher Hinsicht zu erfüllen:
- Persönliche Zuverlässigkeit: Sie müssen gewährleisten können, dass Sie im öffentlichen und im Nachbarschaftsinteresse persönlich geeignet sind und damit keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz entstehen. Aus diesem Grund ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Darüber hinaus muss in den Fällen, in denen Privatpersonen eine Erlaubnis beantragen, die körperliche Eignung vorliegen.
- Berechtigtes Interesse: Sie müssen ein berechtigtes Interesse zur Haltung eines gefährlichen Tieres nachweisen. Dazu müssen wissenschaftliche, tierschützerische, artenerhaltende oder andere wichtige Gründe vorliegen. Reine Liebhaberei reicht hierbei nicht aus.
- Sach- und Fachkunde: Sie müssen nachweisen, dass Sie die für die Tierhaltung notwendigen Kenntnisse haben.
- Besondere Haftpflichtversicherung: Um die Erlaubnis erteilt zu bekommen, müssen Sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese muss alle mit der Haltung des oder der Tiere möglicherweise auftretenden Schäden abdecken. In der Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft sollte dies explizit erkennbar sein.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- Führungszeugnis
- Nachweis über das berechtigte Interesse zur Haltung von gefährlichen Tieren einer wild lebenden Art
- Nachweis der Sach-/Fachkunde
- Unterlagen zu der/den Haltungseinrichtung/en (gegebenenfalls zuzüglich Einverständniserklärung des Vermieters)
- Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung