Fischereischein
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.
Der Fischereischein berechtigt Sie zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Wollen Sie in einem anderen Bundesland angeln, müssen Sie sich vor Ort informieren, ob ihr bayerischer Fischereischein dort anerkannt wird. Haben Sie Ihren Fischereischein in einem anderen Bundesland erworben, dann gilt dieser in Bayern bis zum Ende seiner Gültigkeit. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.
Um die Fischerei ausüben zu können, ist nicht nur der Fischereischein, sondern auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.
Für die Erteilung des Fischereischeines muss der Antragsteller im Ordnungsamt persönlich vorsprechen. Darüber hinaus muss der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz, Ausnahme gilt beim Fischereischein für Touristen, in Bad Reichenhall haben.
Formulare:
Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen:
Fischereischein auf Lebenszeit
Voraussetzungen:
- Grundsätzlich mit Erfolg abgelegte staatliche Fischerprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
- Für volljährige Personen wird nur noch der "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt.
- Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereirechtinhabers des betreffenden Gewässers (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis (alternativ den alten Fischereischein)
- Personalausweis/Reisepass
- 1 Passfoto, ca. 35 x 45 mm
- Fischereigebühr
- Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung-
Kosten
- Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 35 €
- Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.
14 - 22 Jahre: 300 €
23 - 27 Jahre: 288 €
28 - 32 Jahre: 256 €
33 - 37 Jahre: 224 €
38 - 42 Jahre: 192 €
43 - 47 Jahre: 160 €
48 - 52 Jahre: 128 €
53 - 57 Jahre: 96 €
58 - 62 Jahre: 64 €
63 - 67 Jahre: 32 €
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,- €. Für die Erst-/Neuausstellung ist beim Fünfjahresfischereischein ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 35,00 € zu entrichten; bei einer Verlängerung fällt eine Gebühr in Höhe 5,- € an.
Die Fischereiabgabe für Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung, Personen in der Ausbildung zum Fischwirt und eine bestimmte Gruppe Behinderter beträgt 20,- €.
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wird von der für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen (s.o.) erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern, allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Im Ausland ausgestellte Jugendfischereischeine berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Neben dem staatlichen Fischereischein ist die Zustimmung des Fischereiberechtigten des jeweiligen Gewässers notwendig.
Voraussetzungen:
- Einverständniserklärung der Eltern
- Mindestalter (am Ausstellungstag) 10 Jahre
Benötigte Unterlagen
- 1 Passfoto ca. 35 x 45 mm
- Einverständniserklärung der Eltern
- Kinderausweis oder Personalausweis/Reisepass
Hinweis:
Der Jugendfischereischein gilt vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kosten
- Gebühr für Jugendfischereischein: 5 €
- Zusätzlich ist eine altersabhängige Fischereiabgabe zu entrichten.
Fischereischein für Touristen
Die Erteilung eines Jahres-Fischereischeines ist nur für volljährige Personen möglich, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu haben (Touristen). Dazu müssen sie glaubhaft nachweisen, dass sie in ihrem Herkunftsland die Befugnis zur Fischereiausübung haben (gegebenenfalls mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung).
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- 1 Passfoto (bei Neuausstellung)
- Fischereischein zur Verlängerung (falls bereits ausgestellt)
- Fischereiberechtigung des Heimatlandes
Hinweise:
- Die tatsächliche Gültigkeit des Jahresfischereischeins beschränkt sich auf höchstens 3 vom Antragsteller bestimmte Monate. Innerhalb des Jahreszeitraums darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden, auch nicht bei einer anderen Gemeinde.
- Für die Erteilung ist die Gemeinde zuständig, in der der Fischfang ausgeübt werden soll.
Kosten:
- Gebühr: 7,50 €
- Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten: 15 €
Allgemeine Informationen
Verlängerung:
Einen auf fünf Jahre befristeten Fischereischein können Sie verlängern lassen. Für die Verlängerung brauchen Sie – Fotos ausgenommen – die gleichen Unterlagen wie bei Ihrem Erstantrag.
Hinweise bei Verlust des Fischereischeins:
Wenn Sie Ihren Fischereischein verloren haben, sollten Sie uns dies unverzüglich melden. Ist der verlorene Fischereischein schon abgelaufen, können Sie einen neuen Fischereischein beantragen. Ist er noch gültig, können Sie eine Zweitschrift beantragen.
Anmerkung zur Staatlichen Fischerprüfung in Bayern:
Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Durchführung des Prüfungsverfahrens wurde dem Landesfischereiverband Bayern e. V. übertragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Fischerprüfungen anderer Bundesländer anerkannt