Feuerwerk
Die Stadt Bad Reichenhall weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper) grundsätzlich nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. des darauffolgenden Jahres zulässig ist.
Voraussetzung dafür ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der ordnungsgemäße Umgang. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Feuerwerke anlässlich eines Geburtstages, Hochzeit o.Ä. unter dem Jahr sind nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der Genehmigung.
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