Unzulässige Sammelaktionen von gebrauchten Haushaltsgegenständen in Bad Reichenhall
In der Stadt Bad Reichenhall häufen sich die Sammelaktionen von gebrauchten Haushaltsgegenständen. Bei den Sammlungen handelt es sich in fast allen Fällen um privatwirtschaftliche Sammlungen, die offensichtlich keinen karitativen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen.
Meist ist entweder die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Gegenstände nicht nachgewiesen oder handelt es sich sogar um gefährliche Abfälle. Derartige Sammlungen dürfen somit nicht durchgeführt werden. Den privaten bzw. gewerblichen Sammlern dürfen demnach keinerlei Gegenstände und Abfälle überlassen werden. Dem privaten Haushalt als Abfallerzeuger ist es gemäß § 13 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bundesgesetzlich verboten, seine nicht auf dem Grundstück selbst verwerteten Abfälle außerhalb öffentlicher Sammelsysteme zu entsorgen.
Die Stadt Bad Reichenhall unterstützt diese Art von Sammlungen ausdrücklich nicht. Bitte beachten Sie auch, dass nicht mitgenommene Gegenstände von den Grundstücksbesitzern auf eigene Kosten zu entsorgen sind. Widerrechtliche Ablagerungen auf öffentlichem Grund werden überdies zur Anzeige gebracht.
Vermeiden Sie diesen unnötigen Ärger und entsorgen Sie Ihre Wertstoffe ordnungsgemäß beispielsweise über den Wertstoffhof am Festplatz. Dort werden Wertstoffe größtenteils kostenfrei angenommen. Mit dem Einwerfen von Altkleidern in die aufgestellten Altkleidercontainer im Stadtgebiet unterstützen Sie ferner die karitative Arbeit der Kolpingsfamilie und des Roten Kreuzes in Bad Reichenhall. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!