Zweitwohnungssteuer
Bad Reichenhall erhebt seit 01.01.2005 eine Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresnettokaltmiete zugrunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten.
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 20 % der Jahresnettokaltmiete.
Befreiungsmöglichkeiten
Eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer aufgrund der Einkommensgrenze kann nur für das laufende Jahr beantragt werden. Der Antrag hierfür ist jeweils nur bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich. Ein verspätet eingehender Antrag muss aufgrund der Gesetzesvorgabe abgelehnt werden. Bitte legen Sie dem Antrag einen geeigneten Nachweis vor (Einkommensteuerbescheid von vor zwei Jahren, Rentenbescheid o.Ä. Das heißt, für eine Befreiung für das Jahr 2021 muss ein Einkommensnachweis für das Jahr 2019 vorgelegt werden).
Des Weiteren gibt es Befreiungsmöglichkeiten für Verheiratete, wenn die Zweitwohnung in Bad Reichenhall aus beruflichen Gründen verwendet wird.
Kurtaxe
Der Freistaat Bayern erhebt Kurtaxe, welche dem Bayerischen Staatsbad für die Bereitstellung und Instandhaltung von Kur-, Erholungs- und öffentlichen Einrichtungen sowie für die Pflege der Parks und Grünanlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Kurtaxe ist ein öffentlich-rechtlicher Beitrag, der personenbezogen erhoben wird.
Nach § 3 Absatz 1 der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV ) in Verbindung mit §6 der KurtaxV sind auch Inhaber von Zweitwohnungen kurtaxpflichtig.
Weitere Informationen zur Kurtaxe erhalten sie unter https://www.staatsbad-bad-reichenhall.de/kurtaxordnung.
Bei Fragen sowie Anmeldung zur Kurtaxe wenden Sie sich bitte an:
Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall / Bayer. Gmain GmbH
Wittelsbacherstr. 15
83435 Bad Reichenhall
Kurtaxverwaltung: Frau Heidi Kimberger und Frau Johanna Schöne
E-mail: kurtaxverwaltung@staatsbad.gmbh
Tel.: +49 8651 606-110 / 113