Zweitwohnungssteuer
Bad Reichenhall erhebt seit 01.01.2005 eine Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresnettokaltmiete zugrunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten.
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 20 % der Jahresnettokaltmiete.
Befreiungsmöglichkeiten
Eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer aufgrund der Einkommensgrenze kann nur für das laufende Jahr beantragt werden. Der Antrag hierfür ist jeweils nur bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich. Ein verspätet eingehender Antrag muss aufgrund der Gesetzesvorgabe abgelehnt werden. Bitte legen Sie dem Antrag einen geeigneten Nachweis vor (Einkommensteuerbescheid von vor zwei Jahren, Rentenbescheid o.Ä. Das heißt, für eine Befreiung für das Jahr 2021 muss ein Einkommensnachweis für das Jahr 2019 vorgelegt werden).
Des Weiteren gibt es Befreiungsmöglichkeiten für Verheiratete, wenn die Zweitwohnung in Bad Reichenhall aus beruflichen Gründen verwendet wird.