Kanalherstellungsbeitrag
Für den Bau von Anlagen der Stadtentwässerung (z.B. Kanäle) werden Kanalherstellungsbeiträge erhoben. Diese Erhebung dient der Abgeltung der besonderen Vorteile der öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Die Beiträge sind zu zahlen, sobald ein Grundstück an die Kanalisation angeschlossen werden kann. Ob ein Anschluss auch tatsächlich erfolgt, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung.
Die Höhe der Beiträge ist in der Beitrags- und Gebührensatzung geregelt. Sie bemisst sich sowohl nach der Grundstücksfläche als auch nach der Geschoßfläche der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude.
Die Beitragshöhe in der Stadt Bad Reichenhall beträgt derzeit 7,16 € pro m² Geschoßfläche (Einleitung von Schmutzwasser) und 1,79 € pro m² überbauter und befestigter Grundstücksfläche (Einleitung von Niederschlagswasser).
Die Beitragspflicht entsteht grundsätzlich mit der Fertigstellung der Baumaßnahme. Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.