Gewerbesteuer
Steuerschuldner ist der inländisch stehende Gewerbebetrieb, nicht aber die freie Berufstätigkeit, die Land- und Forstwirtschaft und die Vermögensverwaltung.
Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (Gewerbesteuermessbetrag) erfolgt durch das jeweils zuständige Finanzamt.
Die Erhebung der zu zahlenden Gewerbesteuer hingegen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt. Auf den Steuermessbetrag wendet die jeweilige Gemeinde ihren Hebesatz an und ermittelt so die festzusetzende Gewerbesteuer. Der Hebesatz der Stadt Bad Reichenhall beträgt aktuell 380%.
Der Steuerschuldner der Gewerbesteuer hat jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten.