Erstattung der Kanalgebühr
Eine Erstattung der Kanalgebühr kann als Einzelfallentscheidung auf Antrag bewilligt werden, wenn das Wasser nachweislich nicht in das öffentliche Kanalnetz gelangt ist. Dies kann für landwirtschaftliche Betriebe oder für Gewerbebetriebe gelten, die einen besonderen Wasserverbrauch haben.
Im privaten Bereich kann dies zum Beispiel bei Wasserrohrbrüchen oder beim Verbrauch von Gartenwasser möglich sein. Beim Gartenwasser muss eine separate Wasseruhr angebracht sein. Des Weiteren wird ein Eigenanteil von 10 m³ angerechnet.