Stadthauptkasse
Die Stadthauptkasse ist zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie das Mahn- und Vollstreckungswesen.
Zum Einzug von Forderungen der Stadt Bad Reichenhall ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich. Das Mandat kann hierzu schriftlich im Original oder per Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Weiters stellt die Stadtkasse bei Sach- und Geldspenden für städtische Einrichtungen nach erfolgtem Zahlungseingang Spendenbescheinigungen aus. Spenden sind freiwillige Zuwendung für religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige, kulturelle, wirtschaftliche oder politische Zwecke.