Stadtplanung/Bauordnung
Bauleitpläne
Ob eine neue Wohnanlage, ein Bürokomplex oder Gewerbegebiet, Straßen, Parks oder ein Spielplatz – eine Stadt ist stets im Wandel. Wie eine Fläche künftig neu oder anders genutzt werden kann, ist nicht zufällig, sondern Ergebnis einer umfassenden Abstimmung zwischen unterschiedlichen Nutzungsanforderungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Dabei lebt die Stadt von den Menschen, die sie mitgestalten, die ihre kreativen Ideen einbringen oder berechtigte Einwände erheben.
Als wichtigstes planerisches Instrument der städtebaulichen Entwicklung fungiert die Bauleitplanung, die im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist – eine historische Errungenschaft, da hierdurch in einem festgelegten Verfahren die verschiedenen Interessen Berücksichtigung finden und Rechtssicherheit geschaffen wird.
Das Baugesetzbuch schreibt dafür eine zweistufige Planung vor, bestehend aus einer vorbereitenden und einer verbindlichen Bauleitplanung.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan ist nach dem BauGB der vorbereitende Bauleitplan. Der vorbereitende Bauleitplan, der Flächennutzungsplan oder auch nur "FNP" genannt, legt für die gesamte Stadtfläche die geplanten Nutzungen in ihren Grundzügen fest. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Planungsziele der Stadt und wird durch Änderungsverfahren ständig aktuell gehalten.
Der Flächennutzungsplan umfasst zeichnerische Darstellungen zu Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Verkehr, Frei- und Wasserflächen und zum Schutz der Umwelt. Darüber hinaus enthält er nachrichtliche Übernahmen wie beispielsweise planfestgestellte Bahnflächen, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Die zeichnerischen Darstellungen werden in einer Legende erklärt.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan stellt die verbindliche Bauleitplanung im Sinne des BauGB dar. Bebauungspläne sind rechtlich gesehen Gesetze (Satzungen) auf Stadt- (Gemeinde-) Ebene. Hier werden für einen Bereich der Stadt verbindlich die Möglichkeiten der Bodennutzung geregelt (Art und Maß der Nutzung).
Wann immer etwas Neues entsteht oder Bestehendes erhalten bleiben soll und dafür die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, haben Sie als Bürgerinnen und Bürger breite Mitwirkungsrechte. Es ist Aufgabe der politischen Gremien und der als ausführendes Organ die Stadtverwaltung, die Nutzung von Grundstücken festzulegen. Beide nehmen dabei eine wichtige Rolle ein, indem sie als Vermittler der verschiedenen Interessen agieren.
Klare gesetzliche Vorgaben für Bebauungsplanverfahren stellen sicher, dass alle Einzelinteressen zu Wort kommen und auch Ihre Meinung Gehör findet. Das Baurecht sieht dabei eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht nur vor, sie ist vielmehr ausdrücklich erwünscht. Aber nicht jedes Bauvorhaben erfordert auch einen neuen Bebauungsplan oder die Änderung eines bestehenden Plans – und damit auch die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Sofern geplante Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen den Vorgaben eines bestehenden Bebauungsplans nicht widersprechen, ist im Baugenehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, aber in der Nachbarschaft vergleichbare Gebäude und/oder Nutzungen
vorhanden sind. Nicht immer also, wenn in ihrer Nachbarschaft gebaut wird, werden Sie vorher informiert und haben Gelegenheit zur Stellungnahme. Wie man einen Bebauungsplan liest, erfahren Sie hier
Unsere kostenlose Serviceleistung für Sie:
Sie haben die Möglichkeit, im Stadtbauamt Nachfragen zu Planverfahren zu stellen und in festgesetzte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen.
Hinweis:
Derzeit können keine geregelten Sprechzeiten angeboten werden. Sie können während der Geschäftszeiten gerne einen Termin vereinbaren.
Der Flächennutzungsplan in der Fassung vom 26.01.1989 steht bereits auf unserer Webseite digital zur Verfügung. Die seit Bekanntmachung vorgenommenen Aktualisierungen können Sie gerne im Stadtbauamt einsehen. Eine Veröffentlichung im Internet der festgesetzten Bebauungspläne ist in Arbeit.
Stadtplanung aktuell
Ansprechpartner:
Stadtbauamt Bad Reichenhall