Abgeschlossenheits- / Änderungsbescheinigung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Voraussetzungen:
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Stadt Bad Reichenhall, als untere Bauaufsichtsbehörde, mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Antragsberechtigt sind:
- die Grundstückseigentümer (einzeln oder gemeinsam)
- jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Bescheinigung darlegen kann
- Personen, die eine Einverständniserklärung eines der oben genannten Antragsberechtigten vorlegen.
Erforderliche Unterlagen:
Alle Unterlagen sind bitte 4-fach einzureichen:
Antrag auf Abgeschlossenheits- bzw. Änderungsbescheinigung490 KB
- eine Kopie des Grundbuchauszugs (nicht beglaubigt)
- ein aktueller, amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000, auf dem alle bestehenden Gebäude auf dem aufzuteilenden Grundstück dargestellt sind (zu beantragen beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - http://www.adbv-freilassing.de/).
- Aufteilungspläne (Bauzeichnung) im Format DIN A3 (Format darf DIN A3 nicht übersteigen), vierfach (Kennzeichnung Sondereigentum: Aus den Plänen muss die Aufteilung des Gebäudes in die jeweiligen Sondereigentumseinheiten ablesbar sein. Jeder Raum eines Sondereigentums muss mit derselben arabischen Nummer im Kreis gekennzeichnet werden. Gemeinschaftseigentum enthält keine Nummer). Der Maßstab ist frei wählbar, muss allerdings einheitlich und deutlich lesbar sein (Empfehlung 1:200 oder größer).
- Plandarstellung: Es müssen alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten von allen Gebäuden, die sich auf dem Grundstück befinden, dargestellt werden. Für Genehmigungsvermerke ist auf der Vorderseite des gefalteten Planes ein geeigneter Platz freizuhalten (ca. 100 x 80 mm). Auf jedem Plan ist der Standort des Gebäudes (Adresse oder Flurnummer) anzugeben und die Unterschrift des Antragstellers erforderlich. Bei Kennzeichnung von Grundstücksteilen, Stellplätzen oder Terrassen zu Sondereigentum sind diese in Lage und Größe eindeutig zu bemaßen.
- Bei einer Änderungsbescheinigung genügen die Vorlage der Pläne, aus denen sich die Änderungen ergeben, und eine Beschreibung der Änderungen488 KB.
- Besonderheiten: Entgegen den üblichen Bauvorlagen müssen auch nicht ausgebaute Speicher und Dachräume dargestellt werden.
Bei Problemen bezüglich der neuen DIN A3 Formate und des frei wählbaren Maßstabs können Sie sich gerne mit dem Stadtbauamt in Verbindung setzten.
Kosten:
Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung: 25 bis 150 € je Sondereigentumseinheit (Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
Rechtsgrundlagen: