Wohnungsamt
Wohnungsbindung und Wohnberechtigung
Grundsätzliche Hinweise zur Feststellung der Wohnberechtigung
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anmieten möchten, muss festgestellt werden, ob Sie dafür berechtigt sind. Das bedeutet, es wird das Bruttoeinkommen des gesamten Haushalts geprüft. Das ermittelte Gesamteinkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Vormerkungen für eine Sozialwohnung in Bad Reichenhall nimmt die Bad Reichenhaller Wohnbau GmbH oder das Wohnbauwerk im Berchtesgadener Land GmbH entgegen.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein beantragen?
Für Einwohner der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall (mit Marzoll und Karlstein) ist das Wohnungsamt der Stadt Bad Reichenhall zuständig. Einwohner der umliegenden Gemeinden wenden sich bitte an das Landratsamt Berchtesgadener Land.
Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und dem gezielten Wohnberechtigungsschein.
- Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende grundsätzlich bayernweit um eine entsprechend geförderte Wohnung bewerben.
- Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung erteilt.
Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
Für den Wohnberechtigungsschein fallen in der Regel Kosten in Höhe von 10,- € bis 20,- € an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Wohnberechtigungsschein wird auf die Gesamtzahl der im Haushalt lebenden Personen ausgestellt. Auf dem Wohnberechtigungsschein wird die genaue Wohnungsgröße (Anzahl der Räume und Größe in m²) angegeben. Daher sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopien der Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller dem Haushalt zugehörigen Personen. Alternativ eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung mit Kopien der letzten drei Einkommensnachweise, zusätzlich individuelle Nachweise (z. B. Schulnachweis, Immatrikulationsbescheinigung)
- Kopie Mutterpass bei bestehender Schwangerschaft
- Kopie Heiratsurkunde bei Ehepaaren und Lebenspartnern bis zum Ablauf des siebten auf den Beginn der Ehe oder der Lebenspartnerschaft folgenden Kalenderjahres
- Kopie Schwerbehindertenausweis für jeden Haushaltsangehörigen ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 50
- Kopien der Rentenbescheide (ggf. Kopie Kontoauszug)
- Kopien der Bescheide bezüglich steuerfreier Einkünfte (z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld)
- Nachweis über den Bezug von Unterhaltsleistungen
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Forst- und Landwirtschaft)
- Während des Erziehungsurlaubs ist der Nachweis vom Arbeitgeber einzureichen (Verdienstbescheinigung)
- Empfänger von Sozialleistungen: Kopien der entsprechenden Bescheide über die Höhe der Auszahlung
- Selbstständige: Kopie des letzten Steuerbescheides, Aufstellung des Steuerberaters über das letzte und laufende Steuerjahr
- Schüler und Studenten ab 16 Jahre: Angaben über Unterhalt durch Eltern, Verdienstnachweise,
- Kopie Ausbildungsvertrag, Bescheid über Ausbildungsbeihilfe, Bafög
- Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- Kopie Aufenthaltserlaubnis (bei Antragstellung noch mindestens 12 Monate gültig)
- Kopie Bescheid BAMF über die Zuerkennung
Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Voraussetzung ist, dass der Wohnungssuchende rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für den Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen und das Gesamteinkommen des Haushalts die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Höhe der Einkommensgrenzen hängt von der jeweiligen Wohnung ab.
Jeder Antrag wird einzeln geprüft. In einigen Fällen greifen darüber hinaus günstige Ausnahmeregelungen.
Vordrucke und Formulare:
- Antrag:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/wohnberechtigungundrecht/antrag_wbs_i_oktober_2022.pdf
- Einkommenserklärung Antragsteller:
http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/wohnen/wohnberechtigungundrecht/antrag_stabau_iiia_mai_2018.pdf - Einkommenserklärung weitere Haushaltsangehörige:
http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/wohnberechtigungundrecht/antrag_stabau_iiib_mai_2018.pdf - Erläuterungen zur Einkommenserklärung:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/erlaeuterungen_stabau_iiia_iiib.pdf - Verdienstbescheinigung:
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