Denkmalschutzverfahren
Untere Denkmalschutzbehörde
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) bildet die Grundlage für die Arbeit der Denkmalbehörden. Es definiert nicht nur den Begriff Denkmal, sondern beschreibt auch den richtigen Umgang mit Baudenkmälern, Ensembles und Bodendenkmälern. Die Stadt Bad Reichenhall ist in ihrem Gebiet Untere Denkmalschutzbehörde und für alle denkmalschutzrechtlichen Verfahren zuständig.
Wo erfahre ich, ob mein Haus ein Denkmal ist oder wo sich Bodendenkmale befinden?
Bau- und Bodendenkmale sind in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet. Die Denkmalliste wird beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt. Allerdings hängt die Denkmaleigenschaft nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein.
Auskünfte erteilen die Unteren Denkmalschutzbehörde und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München
Telefon: +49 89 2114 0
Telefax: +49 89 2114 300
E-Mail: poststelle@blfd.bayern.de
Was muss ich bei Maßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern beachten?
Maßnahmen, die sich auf Bau- oder Bodendenkmäler beziehen, sind nur zulässig, wenn Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreis Berchtesgadener Land) hierfür eine Erlaubnis erteilt hat. Eine solche Erlaubnis brauchen Sie ferner, wenn Sie in der Nähe eines Baudenkmals Maßnahmen durchführen, die sich auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken können.
Wenn Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen, entfällt die gesonderte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
Beispiele für Veränderungen:
- Erneuerung und Instandsetzung von Fenstern und Türen, Dachdeckung, Balkonen, Kaminen
- Einbau von Dachflächenfenstern, Solaranlagen
- Anbringung von Vordächern, Terrassen, Satellitenanlagen, Werbeanlagen
- Neuanstrich der Fassade
- Errichtung von (nach Bayerischer Bauordnung) genehmigungsfreien Nebengebäuden (z.B.: Gartengerätehäuschen)
Beispiele für Veränderungen im Inneren:
- Erneuerung von Innenputzen, Fliesen, Innenanstrichen
- Wanddurchbrüche, Veränderungen im Grundriss
- Erneuerung von Innentüren, Fußböden, Treppen
Hier finden Sie unseren Antrag: : https://www.stadt-bad-reichenhall.de/rathaus-online/formulare
Wie werden die Erlaubnisanträge bearbeitet?
Die Untere Denkmalschutzbehörde führt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege regelmäßig Sprechtage durch, bei denen im Amt und vor Ort Planungen und Anträge und Fragen des Denkmalschutzes bearbeitet werden.
Welche finanziellen Hilfen sind für Baudenkmale zu erwarten?
Der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern liegt im öffentlichen Interesse. Um die finanziellen Belastungen für den Denkmaleigentümer zu mildern, stellt der Staat verschiedene direkte und indirekte Finanzierungshilfen zur Verfügung.
Für Denkmaleigentümer gibt es Steuervergünstigungen im Bereich der
- Einkommensteuer
- Grundsteuer
- Erb- und Schenkungssteuer
- sowie bei der Einheitsbewertung von Grundstücken
Um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, muss bei der zuständigen Finanzbehörde die Bescheinigung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorgelegt werden.
Welche Zuschussgeber und direkten Zuschüsse gibt es?
Baumaßnahmen am Denkmal können finanziell unterstützt werden; dazu werden Zuschüsse zu den denkmalpflegerischen Maßnahmen gegeben. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Dringlichkeit des Einzelfalles, der Finanzkraft der Eigentümer und natürlich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Bezuschusst wird der sogenannte "denkmalpflegerische Mehraufwand". Dieser ist die Differenz aus den entstandenen Mehrkosten und den Kosten für den "normalen" Erhaltungsaufwand, der finanziert werden müsste, wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde.
Mögliche Zuschussgeber für Maßnahmen an Baudenkmalen und Ausstattungsgegenständen sind:
- Bayerische Landesstiftung
- Bezirk Oberbayern
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Finanzierungshilfen können aber nur dann gewährt werden, wenn die Maßnahme rechtzeitig vor Beginn der Durchführung (d.h. vor Maßnahmenbeginn) denkmal-fachlich abgestimmt worden ist.
Weitere Informationen:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Informationen für Fachanwender
- Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern
- Vorgaben zum Umgang mit Funden auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern