Schöffenwahl Bayern 2023
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher
in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht
gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen
grunds ätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen
vorzuschlagen. Vorschläge können bis Freitag, den 17. Februar 2023, schriftlich oder persönlich an die Stadt Bad Reichenhall, Neues Rathaus, Rathausplatz 8, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 3, gerichtet werden. Die Bekanntmachung und die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Bewerbungsbögen sind auszugsweise auf der Internetseite der Stadt Bad Reichenhall unter dem Link Bekanntmachungen einzusehen.