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Bebauungsplan 1. Änderung Hofwirt liegt aus

 

Der am 14. März 2023 durch Aufstellungsbeschluss im Verfahren befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofwirt“ wurde im Entwurf am 18. April 2023 vom Stadtrat gebilligt. Ziel des Bebauungsplans ist die Erhöhung des Nutzungsmaßes des am 22. Februar 2022 festgesetzten Bebauungsplans „Hofwirt“ für die Grundstücke Fl. Nr. 5/5, 6, 21 (Salzburger Straße 21) und 56 (Teilfläche) bzgl. Zimmer- und Bettenzahl.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofwirt“ für die Grundstücke Fl. Nr. 5/5, 6, 21 (Salzburger Straße 21) liegt mit Begründung in der Zeit von Mittwoch, den 3. Mai 2023, bis einschließlich Freitag, den 2. Juni 2023, gem. § 3 Abs. 2 BauGB iVm § 3 Planungssicherstellungsgesetz unter Aktuelle Verfahrensbeteiligungen und im Neuen Rathaus, Rathausplatz 8, 83435 Bad Reichenhall, Stadtbauamt 1. OG, Zimmer 101, montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 08651 / 775-222 oder -260 öffentlich aus.

 

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