Vorbeugender Brandschutz / Feuerbeschau
Unsere kostenlose Serviceleistung für Sie
- zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, wird entsprechend der „Verordnung über die Feuerbeschau (FBV)“ die Feuerbeschau in der Stadt Bad Reichenhall durchgeführt
- begangen werden überwiegend Sonderbauten wie z. B. Altenheime, Schulen, Kliniken, Kindergärten, Versammlungsstätten, Diskotheken, Verkaufsstätten mit Verkaufsräumen, Großhandelsbetriebe, Beherbergungsbetriebe über 12 Betten, Großbetriebe des Produktionsgewerbes, Hochhäuser, Museen, Kirchen, Tiefgaragen und bei Vorliegen konkreter Hinweise auf Gefahren für Leben u. Gesundheit
- die Feuerbeschauintervalle (Mindestprüfungsintervalle) sind in der Dienstanweisung zur Feuerbeschau festgelegt (je Objekt) und betragen i. d. R. 3, 5, 6 u. 8 Jahre
Hinweis:
Die Feuerbeschau ist eine kostenlose Pflichtaufgabe der Stadt Bad Reichenhall und wird grundsätzlich nur nach vorheriger Mitteilung an den Gebäudenutzer durchgeführt (angekündigte Feuerbeschau). Der Termin für eine Erstbeschau wird durch den Feuerbeschauer festgesetzt und durch vorheriges Anschreiben dem Gebäudenutzer rechtzeitig, d. h. mind. 2 Wochen vorher, mitgeteilt.
Der Feuerbeschauer erstellt nach Durchführung der Feuerbeschau ein Protokoll (Befund), in dem er u. a. etwaige Mängel festhält und dieses an den zuständigen Verantwortlichen aushändigt.
Gleichzeitig ergeht mit dem Protokoll die Aufforderung zur Beseitigung festgestellter Mängel, verbunden mit einer angemessenen Frist und der Ankündigung einer Nachschau.