Versammlungsstätten
Das Stadtbauamt der Stadt Bad Reichenhall ist für die Genehmigung von Versammlungsstätten (wie z.B. Diskotheken, Theater, Kino, Sportstätten) zuständig. Auch Teile baulicher Anlagen, wie die Aula oder Turnhalle einer Schule, können Versammlungsstätten sein.
Auch für Einzelveranstaltungen, die möglicherweise nach ihrer Eigenart und der Zahl der Besucher in den Geltungsbereich der Versammlungsstätten-Verordnung fallen, ist eine Einzelgenehmigung nach § 47 VStättV erforderlich. Diese erteilt ebenfalls das Stadtbauamt. Die erforderlichen Unterlagen können Sie gerne bei dem unten angegebenen Ansprechpartner erfragen.
Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zur Gaststättenerlaubnis, zu Sperrzeiten, Geldspielautomaten usw. wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Bad Reichenhall.