Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt auf- und abgebaut zu werden. Zu den Fliegenden Bauten zählen u.a. Zelte (über 75 m² Grundfläche), Bühnen und Fahrgeschäfte. Fliegende Bauten dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie vom Stadtbauamt der Stadt Bad Reichenhall abgenommen worden sind. Daher ist die beabsichtigte Aufstellung rechtzeitig mitzuteilen.
Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zur Gaststättenerlaubnis, zu Sperrzeiten, Geldspielautomaten usw. wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Bad Reichenhall.