Werbeanlagen
Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen genehmigungspflichtig. Das bezieht sich auf jede Neuerrichtung und jede Änderung einer bestehenden Werbeanlage.
Als Werbeanlagen bezeichnet die Bayerische Bauordnung (BayBO) alle ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung, einschließlich Automaten, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.
Hier eine Checkliste für Ihren Antrag auf Werbeanlagen:
- Aktuelles bayerisches Bauantragsformular bitte vollständig ausfüllen und vom Antragsteller und ggf. Planfertiger unterschrieben. Das aktuelle Bauantragsformular finden Sie hier: https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php
- Auszug aus dem Katasterkartenwerk, planungsrechtliche Festsetzungen
Amtlicher Lageplan im Original (Maßstab 1:1.000, nicht älter als ½ Jahr, ohne Eigentümernachweis) mit Eintragung aller Baudenkmale, Ensembles und Landschaftsschutzgebiete. Erhältlich beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freilassing: http://www.adbv-freilassing.de/
- Planunterlagen nach BauVorlV:
- Kopie des amtl. Lageplans (siehe oben) mit Einzeichnung des Stand- bzw. Anbringungs-Ortes der beantragten Werbeanlage/n in roter Farbe, die violett umrandeten Grenzen des Aufstellungsgrundstückes, sowie bei freistehenden Anlagen die Einmaßung der Anlage
- Aktuelles Foto der örtlichen Situation, insbesondere hinsichtlich benachbarter Werbeanlagen
- Fassadenansicht im Maßstab 1:100 mit Einzeichnung der geplanten Werbeanlage; Angabe der Länge und Höhe der geplanten Werbeanlagen
- Farbechte Detailzeichnung der Werbeanlage Maßstab 1:20 oder 1:10 (Front & Schnitt, wenn nicht flach)
- Alternativ kann auch eine Fotomontage eingereicht werden
Die geplante Werbeanlage ist maßstabsgerecht in Verbindung mit dem Gebäude oder der Freifläche darzustellen. Dabei ist auf gute Bildqualität zu achten. Architektur und Architekturteile müssen deutlich erkennbar sein.
- Beschreibung der Werbeanlage: Material, Ausführung, RAL-Farben, Text und genaue Art der Beleuchtung (mit Lichtfarbe bei LED´s)
- Ggf. Antrag auf (iso.) Abweichung / Befreiung mit ausführlicher Begründung
Die Bauzeichnungen, Formulare, Fotos und Beschreibungen müssen vom Antragsteller und vom Planfertiger unterschrieben sein.
Damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann, benötigen wir die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung samt Bauplanmappen.
Die Angaben zu den Nachbarn sind auf dem Bauantrag in der Regel nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage:
Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Reichenhall97 KB