Erteilung von Abweichungen und Befreiungen
Wann muss ein Antrag auf Erteilung von Abweichungen und Befreiungen gestellt werden?
Wenn bei Ihrem Bauvorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von bauordnungsrechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, ist zusammen mit dem Bauantrag bei der Stadt Bad Reichenhall ein Abweichungsantrag zu stellen. Eine Abweichung bzw. Befreiung kann jedoch nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden, wenn dies mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Bedarf Ihr Vorhaben keiner Baugenehmigung, können jedoch bauordnungsrechtliche Vorschriften oder Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht eingehalten werden, ist bei der Stadt Bad Reichenhall ein isolierter Antrag auf Abweichung beziehungsweise Befreiung zu stellen.
Den Antrag auf Abweichung und Befreiung finden Sie unter: