Erlaubnispflicht
Für Solaranlagen
- auf Einzelbaudenkmälern,
- im Ensemble und
- im Nähebereich von Baudenkmälern/Ensembles
besteht eine Erlaubnispflicht (Art. 6 BayDSchG), soweit diese nicht durch eine baurechtliche Genehmigung ersetzt wird (siehe Baugenehmigungen).
Wo sich Einzelbaudenkmäler und Ensembles im Stadtgebiet von Bad Reichenhall befinden, können Sie dem BayernAtlas entnehmen.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Solarenergienutzung geprüft und abgestimmt.
Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes gegen die Erteilung sprechen und dem Denkmalschutz nicht durch Nebenbestimmungen zur Art der Umsetzung ausreichend Rechnung getragen werden kann.
Die passende denkmalverträgliche Lösung ist für den jeweiligen Einzelfall zu bestimmen, wobei der laufende technische Fortschritt einbezogen werden soll. Eine frühzeitige Beteiligung der Denkmalschutzbehörden wird empfohlen. Hierzu können Sie gerne von unserem Beratungsangebot Gebrauch machen.