Antragsunterlagen
Sofern die Installation einer Solaranlage nicht Teil eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens ist (siehe Baugenehmigung), ist für Solaranlagen
- an einem Baudenkmal
- in einem Ensemble oder
- im Nähebereich eines Baudenkmals/Ensembles
ein Antrag auf Erlaubnis nach dem Bay. Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) bei der Stadt Bad Reichenhall als zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu stellen.
Der Antrag muss, je nach Bedarf, folgende Unterlagen enthalten (mit * gekennzeichnete Anlagen sind verpflichtend):
- Antragsformular* Antrag auf Erlaubnis nach dem Bay. Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)91 KB
- Beiblatt – Solarenergie in der Denkmalpflege92 KB*
- Lageplan mit Kennzeichnung der Installationsfläche (M 1:1000)*
- Bestandsfotos (insb. denkmalrelevante Ansichten und Anbringungsort)*
- Planskizze mit Gliederung der Anlage (M 1:100)*
- Detailzeichnungen (M 1:10)*
- Baubeschreibung des Herstellers bzw. Produktdatenblatt*
- Bestandsbeschreibung eines qual. Sachverständigen (z. B. Bauhistoriker, Restaurator)
- Nachweis für Feuerwehrschalter
- Stellungnahme eines denkmalerfahrenen Energieberaters
- Stellungnahme eines qual. Tragwerksplaner
- Stellungnahme eines qual. Bauphysikers
- Stellungnahme eines qual. Sachverständigen für Brandschutz
- Stellungnahme eines Planers aus dem Bereich des Blitzschutzes
Bei der Suche nach qualifizierten Sachverständigen können Ihnen folgende Links weiterhelfen:
EnergieeffizienzExperten für Förderprogramme des Bundes
Berufsverband Österreichischer Restauratorinnen und Restauratoren
Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege
Die denkmalfachliche Abstimmung erfolgt mit der Gebietsreferentin vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (LfD) gemäß Art. 15 Abs. 2 BayDSchG. Durch die fachliche Unterstützung und Beratung des LfD wird sichergestellt, dass dabei die Denkmäler in ihrem Wert erhalten bleiben. Das LfD steht für die Abstimmung der Anforderungen v.a. in Bezug auf den Schutz der Substanz des Denkmals im Einzelfall zur Verfügung, um eine Beeinträchtigung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 BayDSchG im denkmalfachlich vertretbaren Umfang zu halten.
Die Verfahrensdauer ab Antragstellung bis zur Erteilung der Erlaubnis beträgt zwei bis sechs Monate. Unser Beratungsangebot und die Beantragung der Erlaubnis sind kostenfrei.