Finanzielle Hilfen und Zuschüsse
Welche finanziellen Hilfen sind für Baudenkmäler zu erwarten?
Der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern liegt im öffentlichen Interesse. Um die finanziellen Belastungen für den Denkmaleigentümer zu mildern, stellt der Staat verschiedene direkte und indirekte Finanzierungshilfen zur Verfügung.
Für Denkmaleigentümer gibt es Steuervergünstigungen im Bereich der
- Einkommensteuer
- Grundsteuer
- Erb- und Schenkungssteuer
- sowie bei der Einheitsbewertung von Grundstücken
Um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, muss bei der zuständigen Finanzbehörde die Bescheinigung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorgelegt werden. Diese muss beim Landesamt für Denkmalpflege beantragt werden.
Hier finden Sie den Antrag: https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/zuschuesse_und_steuerverguenstigungen/antrag-7i-10f-11b_bescheinigung-muenchen.pdf
Welche Zuschussgeber und direkten Zuschüsse gibt es?
Baumaßnahmen am Denkmal können finanziell unterstützt werden; dazu werden Zuschüsse zu den denkmalpflegerischen Maßnahmen gegeben. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Dringlichkeit des Einzelfalles, der Finanzkraft der Eigentümer und natürlich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Bezuschusst wird der sogenannte "denkmalpflegerische Mehraufwand". Dieser ist die Differenz aus den entstandenen Mehrkosten und den Kosten für den "normalen" Erhaltungsaufwand, der finanziert werden müsste, wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde.
Mögliche Zuschussgeber für Maßnahmen an Baudenkmäler und Ausstattungsgegenständen sind:
- Bayerische Landesstiftung
- Bezirk Oberbayern
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Finanzierungshilfen können aber nur dann gewährt werden, wenn die Maßnahme rechtzeitig vor Beginn der Durchführung (d.h. vor Maßnahmenbeginn) denkmalfachlich abgestimmt worden ist.