Ensembles
„Zu den Baudenkmälern kann auch eine Mehrheit von baulichen Anlagen (Ensemble) gehören, und zwar auch dann, wenn keine oder nur einzelne dazugehörige bauliche Anlagen die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllen, das Orts-, Platz- oder Straßenbild aber insgesamt erhaltenswürdig ist.“ (Art. 1 Abs. 3 BayDSchG)
Unter Ensemble versteht man eine Gruppe von Gebäuden und Außenräumen, welche aufgrund ihres Zusammenspiels als erhaltungswürdig erachtet werden und geschützt werden sollen.
In Bad Reichenhall gibt es derzeit folgende in die Denkmalliste eingetragenen Ensembles:
- E-1-72-114-9 Ensemble Alte Saline
- E-1-72-114-8 Ensemble Obere Stadt
- E-1-72-114-4 Ensemble Poststraße
- E-1-72-114-2 Ensemble Kurviertel
- E-1-72-114-5 Ensemble Rathausplatz
In diesen Ensemblebereichen sind die sichtbaren Teile aller baulichen Anlagen, also Fassaden, Dächer, Fenster, Gartenzäune und die Freiflächen unter Denkmalschutz gestellt. Entsprechend gelten auch hier steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und die Erlaubnispflicht für alle Maßnahmen.
Hier kommen Sie zum Denkmalatlas: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/
Hier finden Sie die Denkmalliste für die Große Kreisstadt Bad Reichenhall:
Haben Sie Fragen zur Genehmigung? Gerne können Sie sich an uns wenden.
Antragstellung:
Bitte füllen Sie unseren Antrag aus: https://www.stadt-bad-reichenhall.de/rathaus-online/formulare
Bitte legen Sie zum Antrag noch folgende Unterlagen vor:
- Lage-, Ansichts- und Grundrissplan sowie Schnitt
- Aussagekräftige Fotos (Bereich der geplanten Maßnahmen)
- Maßnahmenbeschreibung mit Material- und Farbangaben