Bodendenkmäler
Für Bodendenkmäler ist in Art. 7 BayDSchG (Ausgraben von Bodendenkmälern) festgelegt:
„Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis.“
Diese sogenannte Grabungserlaubnis erteilt die Stadt Bad Reichenhall als Untere Denkmalschutzbehörde. Bevor die Stadt über den Erlaubnisantrag entscheidet, holen wir in der Regel die fachliche Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege ein.
Bitte planen Sie daher ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Erlaubnisantrags ein.
Maßnahmen, die im Bereich eines Bodendenkmals einer Grabungserlaubnis bedürfen:
- Geländeveränderungen
- Baugrunduntersuchungen
- Abbruch von Gebäuden
- Errichtung von Verkehrsanlagen
- Verlegung von Leitungen
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Zweifel fragen Sie gerne bei uns oder unmittelbar beim Landesamt für Denkmalpflege nach!
Antragstellung:
Bitte füllen Sie den Antrag aus:
Antrag auf Grabungserlaubnis524 KB
Bitte legen Sie zum Antrag noch folgende Unterlagen vor:
- Lageplan Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintragung des Bereiches der geplanten Geländeveränderung
- Maßnahmenbeschreibung
- Für Abbrucherlaubnis Grundrissplan
Ergänzende Hinweise:
Die Beantragung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist für Sie kostenfrei.
Weitere Informationen: