Baudenkmäler
Was muss ich bei Maßnahmen an Baudenkmälern beachten?
Maßnahmen, die in Baudenkmäler eingreifen, sind nur zulässig, wenn Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreis Berchtesgadener Land) hierfür eine Erlaubnis erteilt hat. Eine solche Erlaubnis brauchen Sie ferner, wenn Sie in der Nähe eines Baudenkmals Maßnahmen durchführen, die sich auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken können.
Wenn Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen, entfällt die gesonderte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
Beispiele für Veränderungen:
- Erneuerung und Instandsetzung von Fenstern und Türen, Dachdeckung, Balkonen, Kaminen
- Einbau von Dachflächenfenstern, Solaranlagen
- Anbringung von Vordächern, Terrassen, Satellitenanlagen, Werbeanlagen
- Neuanstrich der Fassade
- Errichtung von (nach Bayerischer Bauordnung) genehmigungsfreien Nebengebäuden (z.B. Gartengerätehäuschen)
Beispiele für Veränderungen im Inneren:
- Erneuerung von Innenputzen, Fliesen, Innenanstrichen
- Wanddurchbrüche, Veränderungen im Grundriss
- Erneuerung von Innentüren, Fußböden, Treppen
Antragstellung:
Bitte füllen Sie den Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) aus.
Bitte legen Sie zum Antrag noch folgende Unterlagen vor:
- Lage-, Ansichts- und Grundrissplan sowie Schnitt
- Aussagekräftige Fotos (Bereich der geplanten Maßnahmen)
- Maßnahmenbeschreibung mit Material- und Farbangaben
Zusätzlich bei Umbauarbeiten:
- Bestandspläne
- Pläne mit Einzeichnung der Veränderungen
Zusätzlich bei Fenster/Türerneuerung:
- Ansichtsplan mit Darstellung der zu erneuernden Fenster, Türen oder Tore
- Detailpläne M 1:10 und Querschnitte bis M 1:1
Wie werden die Erlaubnisanträge bearbeitet?
Die Untere Denkmalschutzbehörde führt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und den Stadtheimatpfleger Herrn Dr. Lang regelmäßig Sprechtage durch, bei denen im Amt und vor Ort Planungen und Anträge und Fragen des Denkmalschutzes bearbeitet werden.
Die Beantragung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist für Sie kostenfrei.
Weitere Informationen: https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/2017_broschuere_denkmaleigentuemer.pdf