Denkmalschutz
Untere Denkmalschutzbehörde
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) bildet die Grundlage für die Arbeit der Denkmalbehörden. Es definiert nicht nur den Begriff Denkmal, sondern beschreibt auch den richtigen Umgang mit Baudenkmälern, Ensembles und Bodendenkmälern. Die Stadt Bad Reichenhall ist in ihrem Gebiet Untere Denkmalschutzbehörde und für alle denkmalschutzrechtlichen Verfahren zuständig.
Wo erfahre ich, ob mein Haus ein Denkmal ist oder wo sich Bodendenkmäler befinden?
Bau- und Bodendenkmäler sind in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet und aus dem Denkmalatlas ersichtlich. Die Denkmalliste wird beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt. Allerdings hängt die Denkmaleigenschaft nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Gerne können Sie sich an uns wenden.
Hier kommen Sie zu dem Denkmalatlas: https://www.blfd.bayern.de/denkmal-atlas/index.html und https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/
Hier finden Sie die Denkmalliste für die Große Kreisstadt Bad Reichenhall:
Verbindliche Auskünfte erteilt Ihnen alleine das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München
Telefon: +49 89 2114 0
Telefax: +49 89 2114 300
E-Mail: poststelle@blfd.bayern.de