Kinderreisepass
Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis. Informieren Sie sich bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes bei der für das Land zuständigen Botschaft.
Gebühren
- Die Ausstellung eines Kinderreisepasses kostet 13 Euro. Die Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses kostet 6 Euro. Die Gebühr ist jeweils bei der Beantragung zu entrichten.
- Die Berichtigung der Wohnortangabe ist gebührenfrei.
- Wird ein Kinderreisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit ausgestellt oder wird er von einer unzuständigen Behörde ausgestellt, verdoppelt sich die Gebühr.
Bearbeitungszeit
- Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.
Gültigkeit
- Der Kinderreisepass ist bis zum 12. Lebensjahr gültig, maximal für ein Jahr. Dann muss er aktualisiert werden.
- Es muss während der Gültigkeitsdauer immer auf die Aktualität des Lichtbildes geachtet werden. Wenn das Aussehen des Kindes mit dem Lichtbild nicht mehr übereinstimmt, muss dies im Kinderreisepass entsprechend abgeändert werden.
Persönliches Erscheinen
- Ein persönliches Erscheinen ist notwendig, d.h. Eltern, die für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen, müssen das Kind oder Baby mitbringen.